Das Bild im Rechtstext

In der Schweiz erscheint der erste Bundesgerichtsentscheid, der eine Illustration verwendet, um einen Sachverhalt (in diesem Fall eine Rechtsbeziehung zwischen verschiedenen Parteien) zu klären (zum Dokument). Mehr als die Meldung selbst verwundert, wie konsequent die Rechtsprechung das Bild meidet. Die Darstellung im Titelbild symbolisiert eine Vertragsbeziehung und findet sich in ‘Perspektive und Symbol in Philosophie und Rechtswissenschaft‘ von Walter Pollack, Berlin und Leipzig 1911. Der Autor entwickelte vor über hundert Jahren eine symbolische Systematik zur Darstellung juristischer/rechtlicher Sachverhalte. Die Ideen von Pollack können zweierlei bedeuten:

a) Das Bild stellt rechtliche Zusammenhänge dar (Text > Bild)
b) Aus dem Bild leiten wir Hinweise auf geltende Rechtsverhältnisse ab (Bild > Regel)

Pollack, Walter (1912). Perspektive und Symbol in Philosophie und 
Rechtswissenschaft. Berlin, Leipzig: Dr. Walther Rothschild.
linkedinlinkedin