An die Bürgerschaft

Kunsthochschulen sind Orte des Experimentierens und sie werden durch Menschen erhalten, die sich künstlerisch betätigen. Was immer die Kunst auch sei. Freie Gesellschaften unterhalten Kunsthochschulen, weil sie schon in ihrem Grundverständnis an dem Anderen interessiert sind. Die Existenz öffentlich finanzierter Kunsthochschulen ist daher auch nicht eine Folge freiheitlicher Gesinnung, sondern vielmehr eine ihrer Ursachen.

Die Führung von Kunsthochschulen (als einer Einrichtung der öffentlichen Hand) irrt, wenn der Agent oder die Agentin (Leitungsperson/en) gegenüber dem Prinzipal (Bürgerschaft) eine Verantwortung ausübt. Natürlich geht es darum, die zur Verfügung gestellten Möglichkeiten (meist in Form von Ressourcen) im Sinne der Institution (also nach Innen) gerecht zu verwalten. Es geht jedoch nicht darum, ihr Tun und Lassen gegenüber der Bürgerschaft weiter zu rechtfertigen.

Denn wäre dies der Fall, dann müssten wir uns fragen, ob die Unterhaltung einer öffentlich finanzierten Kunsthochschule verzichtbar wäre. Jede freiheitliche Gesellschaft, die diese prinzipielle Frage mit einem NEIN beantwortet, entledigt sich automatisch von jeder Pflicht, aber auch von jedem Recht, das Tun und Lassen dieser Einrichtung weiter zu reglementieren. Nach welchen Massstäben wollte sie dies auch tun, sollte es sich hier wirklich um etwas Neues handeln?

Nochmal: Freie Gesellschaften betreiben Kunsthochschulen, weil sie an anderen Perspektiven interessiert sind. Es ist also die Pflicht aller Kunsthochschulen, solche Perspektiven zu entwickeln und die oben gestellte Frage könnte als Beispiel für eine neue Perspektive gehalten werden. Wenn diese (Vertrauens)Frage von den Agenten aber garnicht verhandelt wird, dann zeigt sich, dass die Kunsthochschulen (resp. ihre Agenten) versagen. Dies sollte wiederum die Bürgerschaft mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen.

Kunsthochschulen sind Orte des Experimentierens …

Foto: Michael Willmann [Public domain or Public domain], via Wikimedia Commons

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